Vereinigung der Freunde und Förderer der Freiwilligen Feuerwehr Löschbezirk 13 – St. Johann
- Der Verein führt den Namen Vereinigung der Freunde und Förderer der Freiwilligen Feuerwehr Löschbezirk 13 – St. Johann und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach Eintragung in das Vereinsregister führt er den Zusatz e.V.
- Sitz des Vereines ist Saarbrücken.
- Der Verein wurde am 30. März 2005 errichtet.
- Zweck des Vereins ist:
a) die Förderung von Maßnahmen der Feuerwehr zur Sicherung von Menschenleben und Rettung aus Lebensgefahr sowie der sonstigen Aufgaben der Feuerwehr nach dem Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung im Saarland.
b) die Förderung der Jugendpflege, Jugendarbeit, sowie der Altenhilfe innerhalb des Löschbezirkes.
c) die Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere um die Bevölkerung mit den Belangen der Feuerwehr vertraut zu machen.
d) der Erfahrungsaustausch und Pflege der Patenschaften mit anderen vergleichbaren Organisationen.
e) die Beschaffung von Geräten und Fachliteratur, sowie Förderung von Fortbildungsmaßnahmen.
f) die Hilfe für in Not geratene Feuerwehrangehörige.
g) die Bereitstellung von Sach- und Finanzmittel für die Jugendfeuerwehr im Löschbezirk.
Der Verein bildet keine Konkurrenz zur Feuerwehr und deren Organen. Vereinsziel ist ausschließlich die begleitende Unterstützung und Förderung der Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr St. Johann
2. Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch: a) Bereitstellung technischer und logistischer Mittel sowie die Unterstützung der Unterhaltung des Feuerwehrhauses, der Fahrzeuge und Geräte.
b) Bereitstellen von Lehrmitteln für Schulungen und Beschaffung von Übungsobjekten.
c) Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen und Zusammenkünften sowie Durchführung solcher Veranstaltungen für die Öffentlichkeit, um diese mit den Belangen der Feuerwehr vertraut zu machen.
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.
- Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Mittel des Vereines dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereines. Es darf keine Person durch zweckentfremdete Ausgaben oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
- Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
- Der Verein besteht aus:
- ordentlichen Mitgliedern - Fördermitgliedern - Ehrenmitgliedern - Ordentliches Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden. Fördermitglieder können Körperschaften des öffentlichen Rechtes, natürliche und juristische Personen und Gesellschaften werden.
- Ehrenmitglieder werden auf Vorschlag des Vorstandes durch Beschlüsse der Mitgliederversammlung ernannt. Zum Ehrenmitglied können Personen ernannt werden, die sich um das Feuerwehrwesen besondere Verdienste erworben haben. Ehrenmitglieder stehen ordentlichen Mitgliedern gleich.
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